Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht.
Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus.
Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten.
Im Erbrecht bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung.
Vererben
- Überprüfung der Rechtslage anhand der gesetzlichen Erbfolge
- Beratung, Erstellung und Überprüfung von Verfügungen von Todes wegen, wie etwa Testament und Erbvertrag
- Erörterung von Alternativmöglichkeiten zum Vererben
- Errichtung von Stiftungen
- Vermachen von Einzelgegenständen oder Immobilien
- Beratung zur Einrichtung einer Testamentsvollstreckung
- Durchführung der Testamentsvollstreckung
- Enterben
- Pflichtteilsrecht
- Erbverzicht
- Pflichtteilsverzicht
- Vollmachten rund um das Erben
- andere Nachlassgestaltungen, wie Verträge unter Lebenden
- Regelungsbedürftigkeiten bei sogenannten Patchworkfamilien
- Unternehmensnachfolge
Erben
- Annahme der Erbschaft
- Ausschlagung der Erbschaft
- Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen
- Feststellung des Nachlasses
- Pflichtteilsansprüche
- Vermächtnisansprüche
- Probleme mit oder in der Erbengemeinschaft
- Auflösung von Erbengemeinschaften
- Fragen rund um die Testamentsvollstreckung
- Nachlassauflösung